Die Zuchtordnung 

RZV Eine komplette Fassung der Zuchtordnung (als PDF-Datei 141kB) können sie sich auf auf den Webseiten des RZV herunterladen.
 

Hier gebe ich stichpunktartig, ausschnittsweise und stark gekürzt die wesentlichen Punkte der Zuchtordnung des Rassezuchtverein für Hovawart-Hunde e.V. wieder.

In der Zuchtordnung werden für alle an der Zucht beteiligten, die maßgeblichen Regeln aufgeführt, die durch die Zuchtleitung und Zuchtwarte des Vereins kontrolliert werden.

In die Zucht können nur Hunde genommen werden, die in einem von dem VDH anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind, einen Abstammungsnachweis (Ahnentafel) besitzen. Züchten dürfen nur Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Deutschland.

Die Zuchttiere müssen frei von erblichen Augenerkrankungen und frei von Hüftgelenksdysplasie ( HD ) sein (HD-A1 oder HD-A2). Das Alter muß mindestens 24 Monate betragen, Hündinnen dürfen nicht älter als 8 Jahre, Rüden nicht älter als 10 Jahre sein. Beide Zuchttiere müssen zwei Zuchttauglichkeitsprüfungen (ZTP) bestehen und auf Zuchtschauen mindestens mit GUT bewertet worden sein.

Weiterhin ist ein geschützter Zwingername erforderlich und bei Erstzüchtern eine Zwingerabnahme durch den Zuchtwart vorgeschrieben. Jeder Züchter muß an einer Züchterschulung teilgenommen haben.

Einer Hündin darf nicht mehr als ein Wurf in 9 Monaten zugemutet werden. Bei Wurfstärken über 8 Welpen muß eine 18monatige Pause eingelegt werden. Rüden dürfen ohne Zeitbegrenzung 5mal, Hündinnen 3mal erfolgreich eingesetzt werden. Über weitere Zuchteinsätze entscheidet die Zuchtleitung aufgrund der Beurteilung der Nachkommen. In einem Zwinger dürfen nicht mehr als zwei Würfe im Jahr fallen.

Inzestzucht (Verwandte ersten Grades) bedarf der Genehmigung der Zuchtleitung, dieses gilt auch für blond/blond und schwarz/schwarz Verpaarungen und Wiederholungsverpaarungen.

Deckrüdenbesitzer haben ein Deckbuch zu führen, die Zuchthündinnenbesitzer ein Zwingerbuch. Die zuständigen Zuchtwarte haben das Recht die Bücher zur Einsicht anzufordern. Der Hündinnenbesitzer muß das Einverständnis zu jeder Paarung vor dem Deckakt bei seinem Landesgruppen-Zuchtwart einholen.

Der Züchter ist verpflichtet, Mutterhündin und Welpen im besten Zustand zu halten. Die Welpen sind zu entwurmen (3x), zu impfen und zu tätowieren. Die Abgabe der Welpen darf frühestens nach der achten Lebenswoche erfolgen, die Wurfabnahme durch den Zuchtwart muß erfolgt sein.

Ich gestatte mir noch einmal den Hinweis auf die stark gekürzte Form.

 
Auf der Webseiten des RZV können Sie sich die komplette Fassung der Zuchtordnung herunterladen.


 Letzte Aktualisierung: 08. März 2006 Zurück © 1999-2006 Angus Pouch